Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeine Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie TOSCANELLI rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wieauch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.
§ 1 Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge von TOSCANELLI und seinen Kunden, die geschlossen werden. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote von TOSCANELLI sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots. Mit Absendung einer Bestellung, erklärt der Kunde verbindlich gegenüber TOSCANELLI, die aufgeführten Waren erwerben zu wollen. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Waren zustande.
§ 3 Bestellung und Auftragsannahme
Sämtliche Bestellungen bedürfen
der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es
handelt sich um ein Bargeschäft.
Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der
Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung,
bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich
vorbehalten.
§ 4 Lieferung der Waren
Die Bestellung wird unverzüglich nach ihrem Eingang bei TOSCANELLI bearbeitet. Die Dienstleitungen werden dem Kunden gegenüber sofort nach Fertigstellung der Waren erbracht, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
§ 5 Lieferzeit
Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die von TOSCANELLI genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als “verbindlicher Liefertermin†von TOSCANELLI schriftlich bestätigt worden.
Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarten Sicherheiten.
Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von TOSCANELLI zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
§ 6 Versand
Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferanten auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht TOSCANELLI die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferanten auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
TOSCANELLI ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von TOSCANELLI schriftlichübernommen worden.
§ 7 Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz von TOSCANELLI in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis oder Vergütung ist nach 14 Tagen ohne Abzug zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.
Wir behalten uns das Recht vor, vor der Bearbeitung der Bestellung, eine Anzalung bis zu 40% des Warenwerts in Rechnung zu stellen.
Sämtliche Rechnungen von TOSCANELLI sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden von TOSCANELLI unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. TOSCANELLI übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.
Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen von TOSCANELLI gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
Sämtliche Forderungen von TOSCANELLI gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen von TOSCANELLI zum Rücktritt berechtigen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von TOSCANELLI. Jede TOSCANELLI gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware aber im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an TOSCANELLI ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt.
Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. TOSCANELLI ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an TOSCANELLI ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den TOSCANELLI dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist TOSCANELLI sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von TOSCANELLI gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, von TOSCANELLI insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Die Geltendmachung der Rechte von TOSCANELLI aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung von TOSCANELLI gegen den Käufer angerechnet.
§ 10 Haftung für Mängel
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel TOSCANELLI unverzüglich (längstens fünf Tage nach Erhalt der Ware) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden TOSCANELLI nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mängelrügen werden als solche nur dann TOSCANELLI anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an TOSCANELLI kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von TOSCANELLI erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fallträgt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und
durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende
Rechte des Käufers:
(a) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von TOSCANELLI Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei TOSCANELLI nach eigenem Ermessen.
(b) Darüber hinaus hat TOSCANELLI das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerlichen Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen.
Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. DerKäufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
§ 11. Rücktrittsrecht TOSCANELLI
TOSCANELLI ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
(a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen TOSCANELLI und Käufer handelt.
(b) Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
(c) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt von TOSCANELLI stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit TOSCANELLI sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
§ 12 Erfüllungort und Gerichtsstand
Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von TOSCANELLI ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz von TOSCANELLI zu erbringen.
In jedem Fall, insbesondere auch bei
grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
REGENSBURG, 01.01.2011
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